Elternbeitrag – Allgemeine Informationen
Kaution

Wir weisen darauf hin, dass bei Eintritt in eine unserer Einrichtungen eine einheitliche Kaution in Höhe von 300€ [100€ bei Geschwisterkindern, je Kind] hinterlegt werden muss. Diese erstatten wir Ihnen acht Wochen nach Austritt zurück. Zusätzlich erheben wir eine einmalige Verwaltungsgebühr von 50€ sowie eine einmalige Kita-Spielzeug-Pauschale von 50€ (zweitere kommt vollständig der Kita zugute und dient der fortlaufenden Erneuerung von pädagogischem Material für die Kinder). Verwaltungsgebühr und Kita-Spielzeug-Pauschale werden auch für Geschwisterkinder und Empfänger von wirtschaftlicher Jugendhilfe fällig. Für Empfänger von wirtschaftlicher Jugendhilfe kann eine Ratenzahlung vereinbart werden.


Beitragszahlung

Der Beitrag ist im Voraus für den kommenden Monat zu entrichten und wird bei erteilter Einzugsermächtigung automatisch eingezogen (siehe Aufnahmeheft). Der Beitrag wird ganzjährig (12 Monatsraten) bezahlt, auch bei Urlaub oder Krankheit des Kindes – es handelt sind um einen Jahresbeitrag, der in zwölf gleichmäßigen Monatsraten bezahlt wird. Der Monatsbeitrag wird ab dem ersten Tag, ab dem das Kind die Einrichtung besucht sowie während der Eingewöhnung, fällig.

Krippenbeitrag

Der Krippenbeitrag (0-3 Jahre) wird bis einschließlich dem Monat berechnet, in dem das Kind seinen 3. Geburtstag hat. Ab dem Folgemonat wird dann der verringerte Beitrag für Kinder von 3-6 Jahren (Kindergartenbeitrag) fällig. Dies gilt nicht, wenn das Kind in einer Einrichtung ohne Kindergartengruppe (3-6 Jahre) betreut wird. In solchen Einrichtungen ist diese Art der Betreuung in Ausnahmefällen nach Absprache mit der Kita-Leitung für eine Übergangszeit möglich, es ist immer der Beitrag für Krippenkinder zu begleichen solange das Kind in einer Krippengruppe betreut wird. Für ein Kind unter 3 Jahren wird bis zum Monat nach dem dritten Geburtstag immer der Krippenbeitrag fällig, auch wenn das Kind in einer Einrichtung ohne Krippengruppe betreut wird.


Gebührenordnung

Die aktuelle Gebührenordnung für Kitas finden Sie hier:

Gebührenordnung für Kitas (Stand: Januar 2023)

Gebührenordnung für Kitas (Stand: September 2022)

Gebührenordnung für Kitas (Stand: Januar 2022)

Landkreis Karlsruhe

Der Landkreis Karlsruhe gewährt unter Umständen einen Zuschuss zum Elternbeitrag für Kinder in Tageseinrichtungen nach § 2, 22, 90 SGB VIII. Der Zuschuss muss beim Jugendamt des Landkreises Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de

Außerdem kann der Landkreis Karlsruhe evtl. einen Zuschuss zur Verpflegungspauschale im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets nach § 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gewähren. Dieser Zuschuss muss beim Landratsamt Karlsruhe bzw. der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Landkreis Karlsruhe beantragt werden. Ausführliche Informationen und Formulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Karlsruhe unter der Adresse: www.landkreis-karlsruhe.de